Ukrainischer Verein in der Schweiz 

Vereine der Ukrainischen Diaspora in der Schweiz 

Zürich, den 10. Februar 2023 

POSITIONSPAPIER 

anlässlich des ersten Jahrestages 

seit Beginn des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine 

Ausgangslage 

Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 brachte die Schweiz vor  grosse aussen- und innenpolitische Herausforderungen. 

Die Schweiz hat Sanktionen gegen Russland verhängt und ukrainische Flüchtlinge  aufgenommen. Ausserdem leistet die Schweiz wertvolle humanitäre Hilfe an die Ukraine. Die  Ukraine schätzt diese Massnahmen und ist dafür sehr dankbar. 

Als exponierter Finanz- und Wirtschaftsstandort steht die Schweiz vor Reputationsrisiken.1 Denn die Schweiz galt und gilt teilweise noch heute als sicherer Hafen für viele illegal  erworbene Gelder,2 dies trifft auch für die Gelder aus Russland zu. Im Zusammenhang mit  dem Krieg Russlands gegen die Ukraine geraten diese Forderungen in einen besonderen  Fokus. Für die Sperrung und Einziehung der Gelder von Regierungsverantwortlichen im Kreml und ihnen nahestehenden Personen muss eine rechtliche Grundlage geschaffen werden.  Diese Gelder sollten in den Wiederaufbau der Ukraine investiert werden. Dafür muss die  internationale Zusammenarbeit gestärkt, organisatorische Massnahmen getroffen und finanzielle Ressourcen alloziert werden.  

In diesem Zusammenhang erhält die Aufforderung, Putin und seine Umgebung zu einer  kriminellen bzw. terroristischen Organisation, und Russland zu einem staatlichen Sponsor des Terrorismus zu erklären, eine besondere Bedeutung.3 Denn dies würde eine rechtliche  Grundlage für die sofortige Einziehung der Gelder schaffen. Gleichwohl muss die Schweiz  sicherstellen, dass die Herkunft der von den Schweizer Banken gehaltenen, russischen  Vermögenswerte durch eine spezielle Taskforce untersucht wird. Die nachfolgenden  Forderungen bedingen sich gegenseitig, damit die Reparationszahlungen an die Ukraine möglich sind. 

Des Weiteren soll die Schweiz die Waffen-Nichtwiederausfuhrerklärung für die Ukraine abschaffen und die Kontrolle über das Sanktionsregime stärken. 

Und schliesslich rufen wir die Schweiz dazu auf, sich an der Ausarbeitung von Lösungen zur  Errichtung eines Sondertribunals zum Angriffskrieg gegen die Ukraine zu beteiligen.

Unsere Forderungen: 

1. Einziehung von unrechtmässig erworbenen Vermögen der russischen Machthaber und Reparationszahlungen an die Ukraine 

Mehr als 200 Milliarden CHF russisches Geld sind bei den Schweizer Banken hinterlegt.  Bereits heute gestaltet sich die Sperrung und Rückerstattung der Potentatengeldern nach  SRVG als sehr schwierig4 und wird kritisiert.5 Das Instrumentarium zur Einziehung von  

Potentatengeldern soll erweitert und ergänzt werden, wie beispielweise im Positionspapier der  SP Schweiz6 oder auch in der parlamentarischen Initiative vom 16.12.2021 adressiert wurde.7 Hinsichtlich der Vermögenswerte der russischen Oligarchen, welche oft den russischen, politisch exponierten Personen nahestehen, stellt sich die Frage der Sperrung und  Rückerstattung solcher Vermögenswerte nicht an die Russische Föderation, sondern an die  ukrainische Bevölkerung.  

Angesichts der Höhe der Vermögenswerte der russischen Oligarchen in der Schweiz rufen wir  den Bundesrat dazu auf, eine rechtsstaatlich einwandfreie Strategie zur Einziehung von  unrechtmässig erworbenem Vermögen der russischen Machthaber und  Reparationszahlungen an die Bevölkerung der Ukraine auszuarbeiten. 

2. Putin und seine Umgebung sollten als kriminelle Organisation und Russland als ein  staatlicher Unterstützer von Terrorismus eingestuft werden. 

Die Einstufung von Putin und seiner Umgebung samt Oligarchen als kriminelle bzw.  terroristische Organisation würde es ermöglichen, sämtliche Vermögenswerte dieser Personen  mit Beweislastumkehr einzuziehen8. Analog zum Fall Abacha in Nigeria müssen das  Bundesgericht und das Bundesamt für Justiz Putin und seine Umgebung als kriminelle  Organisation einstufen.9 Mit Art. 72 StGB besteht im Strafrecht bereits die gesetzliche  Grundlage dazu. Der Ausbau von Art. 72 StGB zur Einziehung von Vermögenswerten eines  kriminellen Regimes durch den Bundesrat kann in Erwägung gezogen werden.  

Es ist bereits unbestritten, dass Russland Kriegsverbrechen begeht und „terroristische Mittel"  einsetzt. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj ersuchte im April 2022 zunächst  den Kongress der USA und später Regierungen auf der ganzen Welt darum, Russland in die  Liste der als „dem Terrorismus Vorschub leistenden Staaten“ aufzunehmen.  

Am 23.11.2022 stufte das EU-Parlament Russland als „dem Terrorismus Vorschub leistenden  Staat und als terroristische Mittel einsetzenden Staat“ ein.10 Die vorsätzlichen Angriffe und  Gräueltaten der Russischen Föderation gegen die Zivilbevölkerung der Ukraine, die  Zerstörung ziviler Infrastruktur und andere schwerwiegende Verletzungen der  Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts stellen terroristische Handlungen gegen  die ukrainische Bevölkerung dar und erfüllen den Tatbestand von Kriegsverbrechen.  

Wenn von Terror-Sponsoring die Rede ist, sind reguläre Streitkräfte gemeint wie auch  Söldner der Gruppe Wagner, die vom Kreml unterstützt werden. In der Praxis gehen  Russlands Verbrechen in der Ukraine weit über das „Terrorismus fördern“ hinaus, da die Haupttäter dieser Terroranschläge die Streitkräfte sind, eine Kerninstitution des russischen  Staates, und kein nichtstaatlicher Akteur. Verletzungen des humanitären Völkerrechts stehen  in der Ausübung der Militärmacht und werden durch die russischen Streitkräfte mit der  konkreten Absicht begangen, die ukrainische Bevölkerung zu terrorisieren. Diese sind  staatsbildende Handlungen des Sponsorings des Terrorismus.11 

Wir fordern das Parlament deshalb auf, Putin und seine Umgebung als kriminelle  Organisation und Russland als ein staatlicher Unterstützer von Terrorismus einzustufen. 

3. Zusätzliche Massnahmen zur Untersuchung der Herkunft der von den Schweizer  Banken gehaltenen Vermögenswerte der russischen Kunden 

Gelder der sanktionierten russischen Oligarchen liegen weiterhin auf Schweizer Konten.  Stand November 2022 wurden 7,5 Mia. CHF gemäss Sanktionsliste gesperrt12 und 46,1 Mia. CHF wurden dem SECO gemeldet.13 

Weder gemeldet noch gesperrt sind laut Schätzungen der Schweizerischen  Bankiervereinigung etwa 140 Mia. CHF.14 Immobilien, Beteiligungen an nicht-kotierten  Unternehmen, Kunst, Fahrzeuge, Schiffe und weitere Vermögenswerte gelten nicht als  finanzielle Vermögenswerte und sind folglich in der Schätzung nicht eingeschlossen.15 Nicht gesperrte Gelder dürfen abgezogen werden. Ausserdem versuchen sanktionierte Russen  mit Hilfe von Anwälten von der Sanktionsliste wegzukommen, per 1.12.2022 waren sieben  Gesuche beim SECO eingegangen.16 

Wertschriften wie Aktien zählen nicht zur Meldepflicht, Russische Personen mit  Doppelbürgerrecht ebenfalls nicht.17 Neue Einlagen von Personen mit Schweizer- oder EWR Staatsangehörigkeit oder Inhaber eines befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitels sowie  die Einlagen von russischen Kunden unter 100 000 sind weder verboten noch müssen diese  gemeldet werden. Damit ist nach eigener Aussage der Bankiervereinigung ein grosser Teil  der in der Schweiz verwalteten Vermögen russischer Kunden von den Einlage-Restriktionen  sowie der Meldepflicht an das SECO ausgenommen.18 

Die Identifizierungs- und Feststellungspflichten obliegen den Banken. Allerdings haben die  wenigsten Banken in der Schweiz das richtige Werkzeug dazu. Das zeigt, dass es der Schweiz  womöglich an den Mitteln fehlt, dem Ursprung der russischen Gelder nachzugehen.  

Es stellt sich die Frage, ob die heutigen Massnahmen zur Untersuchung der Herkunft der von  den Schweizer Banken gehaltenen Vermögenswerte der russischen Kunden der aktuellen  Lage gerecht werden. Die entsprechende Initiative der SP, eine eigene Task Force  einzusetzen, um die in der Schweiz gelagerten Vermögenswerte sanktionierter russischen Staatsangehöriger zu lokalisieren, zu sperren und gegebenenfalls einzuziehen, wurde im März  2022 vom Bundesrat abgelehnt.19 Diese Haltung des Bundesrates angesichts der jüngsten  politischen Entwicklungen und internationalen Forderungen ist zu hinterfragen.  

Wir rufen den Bundesrat dazu auf, zusätzliche Massnahmen zur Untersuchung der  Herkunft der von den Schweizer Banken gehaltenen Vermögenswerten der russischen  Kunden zu treffen. 

4. Ausweitung der Sorgfalts-, Untersuchungs- und Meldepflichten des  Geldwäschereigesetzes auf alle nicht-finanzintermediären Aktivitäten im Auftrag von  Kundinnen 

Strafrechtsexperte Mark Pieth sagt, der Bund sei nicht in der Lage, die Vermögen  sanktionierter Oligarchen zu finden, weil das Anwaltsgeheimnis deren Firmenkonstrukte  schütze. Doch der Druck der USA auf die Schweiz werde steigen.20 «Die wichtigste  Serviceleistung für russische Oligarchen in der Schweiz besteht nicht bei den Banken,  sondern beim Errichten sogenannter Strukturen durch «Geschäftsanwälte».21 Die Sorgfalts-, Untersuchungs- und Meldepflichten des Geldwäschereigesetzes sollten auf alle nicht-finanzintermediären Aktivitäten im Auftrag von Kundinnen  ausgeweitet werden. Eine solche Ausweitung wird auch von der „Groupe action financière“ (GAFI) als internationaler Standard empfohlen.22 

5. Unterstützung für ein Sondertribunal zum Angriffskrieg gegen die Ukraine 

Russland hat einen massiven Verstoss gegen die UNO-Charta begangen. In der Schweiz  etablierte die Bundesanwaltschaft bereits eine Task-Force zur Ukraine und zu Russland mit  Fokus u.a. auf dem Völkerstrafrecht. Diese hat Massnahmen ergriffen, um allfällige  Informationen und Beweismittel über Völkerrechtsverbrechen zu erheben und zu sichern, und  steht auch im Austausch mit dem ICC.23 

Dennoch ist jetzt „ein neuer Nürnberger Moment, so wie sich die internationale Gemeinschaft  nach dem Zweiten Weltkrieg einig war, dass die Nazi-Täter zur Verantwortung gezogen  werden müssen“, so Beth Van Schaack, die amerikanische Botschafterin für globale  Strafjustiz.24 

Die EU untersucht die Möglichkeiten, ein Ad-hoc-Tribunal einzurichten. Gemäss dem  jüngsten Bericht der EU wäre eine erste Option die Errichtung des Tribunals im ukrainischen  innerstaatlichen Recht und auf seinem Recht auf Selbstverteidigung zu begründen, was die  Tür zur Verfolgung ausländischer Staatsangehöriger wegen des Verbrechens der Aggression  öffnen würde, ergänzt durch ein Abkommen mit den Vereinten Nationen, oder einer anderen (regionalen) Organisation: Das Tribunal wäre somit „per Gesetz errichtet“. Eine zweite  Option, die legitimer wäre, da sie auf der UN-Charta basiert, wäre die umfassende Auslegung  bestehender Rechtsmechanismen. Angesichts der Unfähigkeit des UN-Sicherheitsrates, seine  Aufgaben aufgrund des russischen Vetorechts zu erfüllen, könnte die UN Generalversammlung das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine ausnahmsweise an  den Internationalen Strafgerichtshof verweisen. 25 

In der Suche nach funktionierenden Lösungen wird derzeit die Reform des Völkerstrafrechts  international diskutiert. In Deutschland schlug Bundesaussenministerin Annalena Baerbock  eine Reform des Völkerstrafrechts vor, demnach die rechtlichen Grundlagen für den  Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag so angepasst werden sollen, dass auch der  Tatbestand des Angriffskrieges uneingeschränkt verfolgt werden kann.26 

Auch der Schweizer Parlamentarier Damien Cottier, Präsident der Kommission für  Rechtsfragen und Menschenrechte des Europarats, fordert die Schaffung eines internationalen  Sondergerichts zur Verurteilung von Putin und seiner Entourage.27 

Wir rufen die Schweiz dazu auf, sich an der Ausarbeitung der Lösungen für ein  Sondertribunal zum Angriffskrieg gegen die Ukraine zu beteiligen


6. Abschaffung der Waffen-Nichtwiederausfuhrerklärung für die Ukraine. Stärkung der  Kontrolle über das Sanktionsregime. 

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) hat eine Motion und eine  parlamentarische Initiative betreffend der Wiederausfuhr von Kriegsmaterial am 24.1.2023  beschlossen. Die Nichtwiederausfuhr-Erklärungen sollen in Fällen, in denen das  völkerrechtliche Gewaltverbot vom UNO-Sicherheitsrat oder von der UNO Generalversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit als verletzt bezeichnet wird, d.h. auch im  Falle des russisch-ukrainischen Kriegs ausser Kraft gesetzt werden können.28 

Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Schweiz ihren Beitrag zur europäischen  Sicherheit leisten und dementsprechend die Ukraine stärker unterstützen muss. Ihrer  Auffassung nach stehen die beantragten Änderungen im Einklang mit dem Neutralitätsrecht,  da sie nicht die direkte Ausfuhr von Kriegsmaterial in Konfliktgebiete erlauben, sondern  lediglich die Nichtwiederausfuhr-Erklärungen der Länder betreffen, die Schweizer  Kriegsmaterial gekauft haben.  

Die Exportkontrolle über die Ausfuhr der Dual-Use Güter an Russland sollte ebenfalls  gestärkt werden. Es gab in der Vergangenheit Fälle, bei denen keine genügende Kontrolle  sichergestellt werden konnte und Waren aus Schweizer Produktion in Russland für die  Kriegsmaschinerie eingesetzt wurden.29 

Zu den genannten Einzelfällen äussert sich das SECO nicht. Nun unterliegen faktisch alle  Werkzeugmaschinen einem Exportverbot, zuständig für die Exportbewilligung für Dual-Use Güter ist das SECO. 

Wir unterstützen die Kommissionsmotion und die parlamentarische Initiative betreffend der Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die Ukraine vom 24.1.2023 und plädieren für deren  Annahme durch das Parlament. Wir fordern zudem die Stärkung des Sanktionsregimes  des SECO für strengere Kontrollen über die Ausfuhr der Dual-Use-Güter an Russland. 


7. Holodomor in der Ukraine als Völkermord anerkennen 

Angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine und dem  damit verbundenen Angriff auf europäische Werte, braucht es die Schaffung einer  europäischen und auch schweizerischen Öffentlichkeit über die Thematik des Holodomor,  welche erinnert, gedenkt und mahnt. Ein entsprechendes Postulat wurde am 8.12.2022 im  Nationalrat eingereicht.30 Der Deutsche Bundestag hat am 30. November 2022 den  Holodomor in der Ukraine als Völkermord anerkannt.  

Dieses Postulat wurde im Rat noch nicht behandelt. Wir fordern das eidgenössische  Parlament auf, diesem Postulat zuzustimmen.

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1 Positionspapier SP Schweiz, Den Geldwäscherei-Kriminellen endlich das Handwerk legen, Verabschiedet von  der Sitzung des Parteirats am 24. Juni 2022 in Neuenburg, S. 5 

2 Korruption, Geldwäscherei und die Rolle der Schweiz, Public Eye Magazin 31, September 2021, S. 4. 3 NINA FARGAHI, Strafrechtler Mark Pieth im Interview: Russen enteignen? «Das ist in der Schweiz möglich»,  Tagesanzeiger, 30.01.2023

4 Zum Beispiel, weder die vorsorglich gesperrten Vermögen des zu diesem Zeitpunkt gestürzten tunesischen  Diktators noch die blockierten Mubarak-Gelder konnten gestützt auf das SRVG eingezogen und zurückerstattet  werden. BALZ BRUPPACHER, Hat die Schweiz im Umgang mit Potentatengeldern Fehler gemacht? NZZ, 26.01.2022 

5 BALZ BRUPPACHER, Hat die Schweiz im Umgang mit Potentatengeldern Fehler gemacht? NZZ, 26.01.2022 6 Siehe u.a. POSITIONSPAPIER SP SCHWEIZ, Den Geldwäscherei-Kriminellen endlich das Handwerk legen,  Verabschiedet von der Sitzung des Parteirats am 24. Juni 2022 in Neuenburg 

7 Parlamentarische Initiative FABIAN MOLINA 21.523 vom 16.12.2021, Das Abwehrdispositiv gegen  Potentatengelder verbessern 

8 NINA FARGAHI, Strafrechtler Mark Pieth im Interview: Russen enteignen? «Das ist in der Schweiz möglich»,  Tagesanzeiger, 30.01.2023 

9 NINA FARGAHI, Strafrechtler Mark Pieth im Interview: Russen enteignen? «Das ist in der Schweiz möglich»,  Tagesanzeiger, 30.01.2023

10 https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20221118IPR55707/europaisches-parlament-erklart russland-zu-staatlichem-terrorismus-unterstutzer 

11 WORKING GROUP PAPER #5, The Case for Designating the Russian Federation as a State Sponsor of  Terrorism, The International Working Group on Russian Sanctions, September 28, 2022, abrufbar unter:  https://fsi.stanford.edu/working-group-sanctions 

12 Sanktionierte Vermögenswerte wurden gesperrt und müssen dem SECO gemeldet werden, diese betrugen per  25.11.2022 CHF 7,5 Mia. CHF und 15 Liegenschaften. 

13 Neue Einlagen über 100’000 Franken pro Person von in Russland niedergelassenen natürlichen und  juristischen Personen sind verboten. Solche bestehenden Einlagen müssten gemeldet werden: bis im Sommer  wurden SECO 7’548 Geschäftsbeziehungen mit einer Summe von CHF 46,1 Mia. Gemeldet, gemäss dem  Anhang 8 der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine 14 https://www.swissbanking.ch/de/themen/regulierung-compliance/sanktionen; siehe auch PASCAL MICHEL  UND DANIEL ZULAUF, Das Rätselraten um die Höhe der Russengelder in der Schweiz geht weiter, Tagblatt  01.12.2022, abrufbar unter: https://www.tagblatt.ch/wirtschaft/neue-zahlen-das-raetselraten-um-die-hoehe-der russengelder-in-der-schweiz-geht-weiter-ld.2381272?reduced=true 

15 https://www.swissbanking.ch/de/themen/regulierung-compliance/sanktionen 

16 https://www.20min.ch/story/ueber-46-milliarden-franken-so-viel-geld-aus-russland-ist-bei-schweizer-banken 318561640251

17 https://www.20min.ch/story/ueber-46-milliarden-franken-so-viel-geld-aus-russland-ist-bei-schweizer-banken 318561640251 

18 https://www.swissbanking.ch/de/themen/regulierung-compliance/sanktionen 

19 «Nach dem Vorbild der Vereinigten Staaten könnte die Schweiz diese Taskforce der Bundesanwaltschaft  unterstellen. Ihre Ermittlungen müssen Fragen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt von Personen in der  Schweiz betreffen und sich auf alle in der Schweiz und ihren Zollfreilagern liegenden Vermögenswerte  erstrecken, an denen Oligarchinnen und Oligarchen, die auf der Liste der Sanktionen gegen Russland und  Belarus stehen, wirtschaftlich berechtigt sind oder die sich im Besitz dieser Personen befinden. Entsprechend  den von der EU beschlossenen Sanktionen werden die Ermittlungen auch den Bereich des Rohstoffhandels  umfassen müssen.» - Schaffung einer Taskforce für die Sperrung der Vermögenswerte russischer und  belarussischer Oligarchinnen und Oligarchen, https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia vista/geschaeft?AffairId=20223214 

20 «In der Schweiz sitzt nur die Spinne im Netz», WOZ, Nr. 19 – 12. Mai 2022, abrufbar unter:  https://www.woz.ch/2219/das-geschaeft-mit-putin/in-der-schweiz-sitzt-nur-die-spinne-im-netz 21 NINA FARGAHI, Strafrechtler Mark Pieth im Interview: Russen enteignen? «Das ist in der Schweiz  möglich», Tagesanzeiger, 30. Januar 2023

22 Positionspapier SP Schweiz, Den Geldwäscherei-Kriminellen endlich das Handwerk legen, Verabschiedet von  der Sitzung des Parteirats am 24. Juni 2022 in Neuenburg 

23 https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/das-eda/aktuell/newsuebersicht/2022/04/untersuchung kriegsverbrechen-ukraine.html 

24 https://www.swissinfo.ch/ger/beth-van-schaack---der-ukrainekrieg-schreit-nach-gerechtigkeit-/48202938 25 IN-DEPTH ANALYSIS Requested by the DROI Subcommittee, European Parlament, Tribunal for the crime  of aggression against Ukraine - a legal assessment, December 2022 

26 Unterstützung für Sondertribunal zu Angriffskrieg gegen die Ukraine, 17.01.2023, abrufbar unter:  https://www.deutschland.de/de/news/unterstuetzung-fuer-sondertribunal-zu-angriffskrieg-gegen-die-ukraine 27 https://www.swissinfo.ch/ger/politik/ukraine-krieg---wenn-wir-nicht-ueber-das-verbrechen-der-aggression urteilen--machen-wir-nur-die-halbe-arbeit-/48244562

28 https://www.srf.ch/news/schweiz/kehrtwende-beim-waffenexport-weitergabe-von-kriegsmaterial-an-die ukraine-soll-erlaubt-werden 

29 BENJAMIN TRIEBE, Russland braucht für den Krieg Schweizer Maschinen, NZZ, 12.09.2022, abrufbar  unter https://www.nzz.ch/wirtschaft/ukraine-krieg-schweizer-dual-use-maschinen-fuer-russlands-ruestung ld.1700234?reduced=true 

30 Anerkennung des Holodomors in der Ukraine als Völkermord: Erinnern - Gedenken – Mahnen, NATALIE  IMBODEN, Postulat, abrufbar unter: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia vista/geschaeft?AffairId=20224326